Kosten und Provision
Was ein Verkauf kostet - ohne Kleingedrucktes.
Alle Posten, die beim Verkauf einer Immobilie in Baden-Württemberg anfallen. Wer zahlt was, wann und warum.
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Käufer und Verkäufer zu gleichen Teilen (gemäss § 656c BGB)
Maklerprovision
Bei Wohnimmobilien-Verkäufen an Verbraucher teilen sich Käufer und Verkäufer seit dem 23. Dezember 2020 die Maklerprovision hälftig. Der Verkäufer trägt also effektiv 1,785 Prozent inklusive MwSt. Die Provision wird fällig mit dem notariellen Abschluss des Kaufvertrages.
3,57 %
inkl. 19 % MwSt, vom Kaufpreis
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Käufer
Notar und Grundbuch
Notarkosten und Grundbuchgebühren werden nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) abgerechnet. Typisch sind 1,5 Prozent für die Beurkundung und den Grundbucheintrag. Bei Finanzierung kommen weitere Kosten für die Grundschuldbestellung hinzu.
1,5 bis 2,0 %
vom Kaufpreis
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Käufer
Grunderwerbsteuer
Die Grunderwerbsteuer wird nach Beurkundung vom Finanzamt festgesetzt und muss vom Käufer beglichen werden, bevor das Eigentum umgeschrieben wird. Der Satz liegt in Baden-Württemberg aktuell bei 5,0 Prozent.
5,0 %
vom Kaufpreis (Baden-Württemberg)
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Verkäufer
Energieausweis
Für jeden Verkauf ist seit 2014 ein gültiger Energieausweis Pflicht. Bedarfsausweise kosten mehr als Verbrauchsausweise, bei denkmalgeschützten Objekten gibt es Ausnahmen. Wir empfehlen einen Bedarfsausweis, wenn der Energieverbrauch der letzten Jahre nicht zuverlässig erfassbar ist.
100 bis 600 €
je nach Objekttyp und Aufwand
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im Vermarktungsauftrag enthalten
Fotografie und Exposé
Professionelle Fotografie, ggf. Drohnenaufnahmen, Grundrisszeichnungen und das fertige Exposé sind bei uns im Vermarktungsauftrag enthalten. Es entstehen für Sie keine zusätzlichen Kosten - unabhängig davon, wie aufwändig die Vorbereitung ist.
0 €
bei Vermarktungsauftrag
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im Vermarktungsauftrag enthalten
Wertermittlung
Die Online-Ersteinschätzung ist immer kostenfrei. Die ausführliche schriftliche Marktwertanalyse ist im Vermarktungsauftrag enthalten. Ein gesondertes Marktwertgutachten (etwa für Erbauseinandersetzung oder Scheidung) wird nach Aufwand vereinbart.
0 €
bei Vermarktungsauftrag
Rechenbeispiel
Einfamilienhaus in Überlingen, Kaufpreis 1,2 Mio. €.
- Kaufpreis
- 1.200.000 €
- Maklerprovision Verkäufer (1,785 %)
- 21.420 €
- Energieausweis (Bedarfsausweis)
- 350 €
- Nettoerlös für den Verkäufer
- 1.178.230 €
Die Werte sind Beispiele. Eine verbindliche Berechnung für Ihre konkrete Immobilie erhalten Sie im Erstgespräch.
Wertermittlung
Was ist Ihre Immobilie heute wert?
Kostenlose Ersteinschätzung in drei Schritten. Datenbasiert, regional, ohne Verpflichtung. Die vertiefte Marktwertanalyse folgt im persönlichen Gespräch.
- Realistische Spanne auf Basis echter Verkäufe am Westbodensee
- Persönliche Einschätzung durch eine DFI-zertifizierte Maklerin
- Auf Wunsch: vertiefte Marktwertanalyse im Vor-Ort-Termin
Häufige Fragen
Fragen zu Kosten und Provision
Was kostet mich der Verkauf netto?
Verkäufer zahlen in Baden-Württemberg bei einer Wohnimmobilien-Vermittlung typischerweise 1,785 Prozent Maklerprovision (inkl. MwSt) plus die Kosten für den Energieausweis (meist 200 bis 400 Euro). Alle weiteren Verkaufsnebenkosten - Notar, Grunderwerbsteuer, Finanzierungskosten - trägt der Käufer.
Wann wird die Provision fällig?
Die Maklerprovision wird mit dem notariellen Abschluss des Kaufvertrages fällig und ist nach Zahlungseingang des Kaufpreises durch den Käufer zu entrichten. Details regelt der individuelle Maklervertrag, den Sie vor der Beauftragung erhalten und prüfen können.
Gibt es weitere versteckte Kosten?
Nein. Alles, was ich für die Vermarktung brauche - Fotografie, Exposé, Portalgebühren, Besichtigungen, Verhandlungen, Koordination - ist in der Provision enthalten. Zusätzliche Kosten entstehen nur für Leistungen Dritter, die Sie als Verkäufer ohnehin bräuchten (Energieausweis, Grundbuchauszug).
Kann ich die Provision steuerlich geltend machen?
Bei einem privaten Verkauf nicht. Bei einem gewerblichen Verkauf oder einer vermieteten Immobilie können die Maklerkosten unter bestimmten Bedingungen als Werbungskosten oder Betriebsausgaben angesetzt werden. Details klärt bitte Ihr Steuerberater.